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Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Johann Pessenlehner Handelsagentur für Möbel und Service:

I. Allgemeines Die nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Johann Pessenlehner Handelsagentur für Möbel und Service. (im Folgenden kurz “JOP”genannt). JOP schließt Verträge ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von JOP ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

II. Vertragsabschluss Die Bestellung des Kunden ist wirksam, wenn JOP ihre Annahme in Form einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder die Bestellung tatsächlich ausführt. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn JOP diese schriftlich bestätigt. Bei prompter Auslieferung erfolgt keine Auftragsbestätigung.

III. Preise und Zahlungsbedingungen Sämtliche angebotenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung getrennt ausgewiesen. Die Preise gelten frei Haus, zustellbar an eine vom Kunden genannte Lieferadresse. Unsere Ansprüche sind bei Auslieferungen, spätestens binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum netto/netto zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Ist durch die Inanspruchnahme des Überweisungsverkehrs eine Zahlung nicht vollständig fristgerecht unserem Konto gutgeschrieben, tritt Zahlungsverzug ein. JOP ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

V. Lieferung, Lieferverzug Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen Rechtswirkungen nur wenn sie schriftlich angegeben sind. Bei Überschreitung des Liefertermins/oder Lieferfrist, hat der Käufer JOP schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dann tritt Lieferverzug ein. JOP ist jederzeit berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle von eingetretenem Lieferverzug hat der Kunde das Recht, JOP schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Annahme der Lieferung verweigern wird. Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Kunde das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Trifft JOP am Lieferverzug grobes Verschulden oder zumindest grobe Fahrlässigkeit, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser Anspruch des Kunden, der nicht Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes ist, wird einvernehmlich mit einem Betrag begrenzt, der 10 % des Nettowarenwertes nicht übersteigt. Bei höherer Gewalt tritt kein Lieferverzug ein. Im Falle von Personenschäden kommen keine Haftungsbeschränkungen zur Anwendung. JOP ist berechtigt ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden Konkurs oder Ausgleich eröffnet wird oder die Umstände in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bekannt werden, durch die uns die entstandene Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.

VI. Versand Die Lieferung aller von uns gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen, etc. erfolgt nach Wahl per Spedition und auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch JOP, spätestens bei Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer als erfüllt. Der Kunde hat die Ware umgehend nach erfolgter Verständigung am Erfüllungsort zu übernehmen und zu überprüfen. Erfolgt diese Übernahme nicht binnen acht Tagen, so gilt der Kaufgegenstand als übernommen.

VII. Gewährleistung Lieferbeanstandungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich bei JOP einzubringen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Für Transportschäden haftet JOP nicht. Mängel und Fehler der Lieferung oder eines Teiles davon berechtigen den Kunden erst dann zur Preisminderung, wenn JOP eine Verbesserung oder gegebenenfalls eine Ersatzvornahme nicht innerhalb der angemessenen Frist gemäß Absatz.

VIII. vornimmt oder der Versuch einer Verbesserung oder Ersatzvornahme fehlgeschlagen ist. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von JOP hinzuweisen und JOP unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Johann Pessenlehner Handelsagentur für Möbel und Service. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (insbesondere UN-Kaufrecht).